Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss weiterhin vorgelegt werden
Kundinnen und Kunden der Jobcenter müssen weiterhin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) im Krankheitsfall oder bei Arbeitsunfähigkeit vorlegen.
Die Vorlage einer AUB ist für Sie wichtig, damit Sie weiterhin Leistungen erhalten können. Auch wenn Sie an einer Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, müssen Sie eine AUB im Krankheitsfalle weiterhin Ihrem Jobcenter bzw. dem Maßnahme- oder Bildungsträger vorlegen.
Erst ab dem 1. Januar 2024 sind auch die Jobcenter gesetzlich berechtigt, die AUB elektronisch bei den Krankenkassen abzurufen.
Sie können auch auf digitalem Weg Ihre AUB einreichen. Nutzen Sie hierfür bequem die Veränderungsmitteilung bei Jobcenter.digital und laden Sie Ihre AUB einfach hoch.