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Sonderhotline für Soloselbständige und Künstler

Von den anhaltenden Auswirkungen von COVID19 auf den Arbeitsmarkt ist die Gruppe der Selbständigen und Künstler besonders betroffen. Die Regelungen für das Kurzarbeitergeld greifen bei diesem Personenkreis nicht und Soforthilfeprogramme decken nur die Betriebsausgaben.

Die Existenzsicherung kann jedoch über Leistungen nach dem SGB II erfolgen.

Wenn Sie zu dem Personenkreis der Selbständigen oder Künstler gehören und Ihren Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, kann die Beantragung von Leistungen für den Lebensunterhalt für Sie in Frage kommen.

Um Sie bei der Antragstellung zu unterstützen und Ihnen weitere Informationen zu den Themen:

  • Förderleistungen des Bundes und der Länder und die jeweilige Anlaufstelle der Leistungsbeantragung,
  • Abklärung welche Unterlagen benötigt werden,
  • Informationen zur Sozialversicherung,
  • Vorgehen Antragsabgabe sowie
  • Zuständigkeitsinformationen etc.

zu geben, wurde bundesweit eine Sonderhotline eingerichtet.

Die Sonderhotline erreichen Sie montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer:

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