Berufliche Rehabilitation

Rehabilitation und Teilhabe

Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde in § 12 SGB IX die Pflicht für die Rehabilitationsträger und Jobcenter eingeführt, Ansprechstellen für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Rehabilitationsträger einzurichten. Das Jobcenter Remscheid beteiligt sich am Ansprechstellenverzeichnis der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR). Unter folgender Adresse finden Sie die Ansprechpartner des Jobcenters Remscheid zum Thema Rehabilitation und Teilhabe.

Fragen & Antworten

Rehabilitation und Teilhabe

Behinderten Menschen soll durch Leistungen zur Teilhabe die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben eröffnet werden. Sie sollen ihr Leben nach ihren Neigungen und Fähigkeiten gestalten. Eine umfassende Teilhabe ist dann erreicht, wenn der behinderte Mensch (wieder) vollständig in das Leben der Gemeinschaft eingegliedert ist. Diesen Zustand zu erhalten, gehört selbstverständlich auch zu den Aufgaben der Leistungen zur Teilhabe.

Leistungen zur Teilhabe sind umso erfolgreicher, je früher sie eingeleitet und durchgeführt werden. Sie setzen nicht erst dann ein, wenn eine Behinderung schon vorliegt. Bei Krankheiten und Unfällen beginnen sie möglichst mit der Akutbehandlung, auch im Krankenhaus.

Die Leistungen werden unterteilt in Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zusätzlich erhalten schwerbehinderte Menschen besondere Hilfen.

Die einzelnen Leistungen zur Teilhabe sind keine streng zu trennenden, schematisch aufeinanderfolgenden Vorgänge. Rehabilitation und Teilhabe führen dann zum besten Ergebnis, wenn die mit den behinderten Menschen jeweils abgestimmten einzelnen Phasen und Bereiche nahtlos ineinander greifen und sich gegenseitig ergänzen. Rehabilitation und Teilhabe muss als Ganzes, als ein einheitlicher Prozess gesehen und durchgeführt werden.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Wer nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenversicherung, Rentenversicherung oder Agentur für Arbeit - erbracht wird.

Die Eingliederungshilfe soll den Menschen mit Behinderungen zu einem weitgehend selbständigen Leben befähigen. Dazu gehört vor allem, dass er einen angemessenen Beruf ausüben und möglichst unabhängig von Pflege leben kann.

Leistungen der Eingliederungshilfe sind:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    Sie entsprechen jeweils den Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    Diese umfassen Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen, Leistungen bei anderen Leistungsanbietern und Leistungen bei privaten und öffentlichen Arbeitgebern (Budget für Arbeit).
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
    Hierzu gehören u.a. Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt (z.B. Übernahme der Kosten für einen Gebärdensprachdolmetscher), Hilfen bei der Beschaffung, dem Umbau, der Ausstattung und der Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung, Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (z.B. ambulanten Wohngemeinschaften) und Hilfen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben (z.B. Übernahme von Kosten zum Besuch von Freunden oder einer kulturellen Veranstaltung). Zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gehören auch heilpädagogische Hilfen für Kinder, die noch nicht zur Schule gehen.(z.B. Fördermaßnahmen im Rahmen der Betreuung in einer Kindertagesstätte). Ebenfalls zählen zu den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, zu einer schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf und zu einer Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit.

Viele Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen erbracht.

Nehmen Sie Kontakt auf

Sie haben Fragen zum Thema Rehabilitation und Teilhabe? Sie möchten sich über Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung informieren?
Sprechen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

Weiterführende Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier: