Wichtige Infos für Unternehmen
Auf dieser Seite erhalten Sie alle Infos, wenn Sie sich über Kurzarbeitergeld (KUG) informieren möchten, Kurzarbeit anzeigen oder beantragen wollen. Die hier eingestellten Informationen gelten sowohl, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder auch andere konjunkturelle Ursachen entstehen. Diese Seite lotst Sie durch alle Fragen und wird regelmäßig aktualisiert und ergänzt.
Diese und weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt:
Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Kurzarbeitergeld
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III. Danach sind diese grundsätzlichen Voraussetzungen zu erfüllen:
- Erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall
- Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen
- Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen (d.h. Voraussetzungen bei Ihren Beschäftigten)
- Anzeige des Arbeitsausfalles bei der Arbeitsagentur am Betriebssitz
Video "So beantragen Sie Kurzarbeitergeld":
- Es muss ein „unabwendbares Ereignis“ (z. B. behördlich veranlasste Maßnahmen, außergewöhnliche Witterungsverhältnisse, Unglücksfall) vorliegen oder
- Wirtschaftliche Ursachen (z. B. Auftragsmangel, - stornierung, fehlendes Material)
- Der Arbeitsausfall muss vorübergehend und unvermeidbar sein.
- Als Mindesterfordernis gilt (befristet bis Ende 2021, soweit der Betrieb spätestens für März 2021 erstmalig Kurzarbeitergeld erhält): Mindestens 10 % der beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen einen Entgeltausfall von mehr als 10% haben - im Betrieb oder in der betreffenden Betriebsabteilung - im jeweiligen Kalendermonat
- Der Ausfall darf nicht auf branchenüblichen, betriebsüblichen oder saisonbedingten Gründen beruhen.
- Zunächst müssen Überstunden- und Arbeitszeitkonten abgebaut werden– aber: auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird bis Ende 2020 verzichtet
- Die Umsetzung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einen anderen Bereich/eine andere Abteilung muss geprüft werden (ggf. temporäre Umsetzung)
- Wirtschaftlich zumutbare Gegenmaßnahmen müssen zuvor getroffen worden sein. (z. B. Arbeiten auf Lager, Aufräum- oder Instandsetzungsarbeiten)
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 97 SGB III
Im Betrieb oder der Betriebsabteilung muss mindestens eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer beschäftigt sein
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 98 SGB III.
- Fortsetzung einer versicherungspflichtigen (ungekündigten) Beschäftigung
- Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung aus zwingenden Gründen oder im Anschluss an eine Ausbildung
Die gesetzliche Grundlage bildet der § 99 SGB III. Danach gilt:
Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt:
- schriftlich
- bei der Agentur für Arbeit am Betriebssitz
Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.
Formular und Antrag
Das Formular, das Sie benötigen, um den Arbeitsausfall anzuzeigen, können Sie hier downloaden. Da es sich um ein PDF-Formular handelt, kann es sein das dies nicht direkt in Ihrem Browser angezeigt werden kann. Bitte installieren Sie in diesem Fall die aktuelle Version der kostenlosen Software Adbobe Reader. (hier erhältlich: https://get.adobe.com/de/reader/)
Den Antrag auf Kurzarbeitergeld können Sie hier downloaden:
Sie können Kurzarbeitergeld auch online beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Kurzarbeitergeld":
Hinweise
Folgende betriebsinterne Regelungen beziehungsweise Fristen müssen Sie gegebenenfalls beachten:
- Vereinbarungen mit dem Betriebsrat und gegebenenfalls Ankündigungsfristen, sofern vorhanden
- Kurzarbeiterklausel in Arbeitsverträgen
- tarifliche Regelungen bei der Einführung von Kurzarbeitergeld
- unter Umständen: Einzelvereinbarung mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern abschließen
Mehr Informationen erhalten Sie im Video "So beantragen Sie Kurzarbeitergeld":
Wenn Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, wenden Sie sich gerne an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit Remscheid erreichen Sie
Montag bis Freitag
von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Telefon: 0 800 / 4 5555 20
Über den folgenden Link erhalten Sie weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld: