Kosten der Unterkunft

Die Kosten Ihrer Wohnung (Kaltmiete, Neben-/Betriebskosten und Heizkosten) werden in tatsächlich zu zahlender Höhe berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.

Die Angemessenheit richtet sich nach der von der Stadt Remscheid festgelegten Obergrenze für neu anzumietende und bereits bewohnte Wohnungen, dem sogenannten Mietrichtwert.

Personenzahl Fläche gemäß WFB Netto-Kalt-Miete pro m2 Kalte Betriebskosten pro m2 Brutto-Kalt-Miete pro m2 Brutto-Kalt-Miete gesamt
1 50 m2 5,74 Euro 1,87 Euro 7,61 Euro 380,50 Euro
2 65 m2 5,47 Euro 1,79 Euro 7,26 Euro 471,90 Euro
3 80 m2 5,38 Euro 1,74 Euro 7,12 Euro 569,60 Euro
4 95 m2 5,54 Euro 1,65 Euro 7,19 Euro 683,05 Euro
5 110 m2 5,81 Euro 1,59 Euro 7,40 Euro 814,00 Euro

Für jede weitere Person erhöht sich die Nichtprüfgrenze - entsprechend der Bedarfe pro Quadratmeter für 5 Personen - um 15 m2 x 7,40 Euro/m2 = 111,00 Euro.

Sie können ab sofort die Angemessenheit Ihres Mietangebotes online kalkulieren. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Button:

Grundsätzliche Antworten und Besonderheiten zu den Kosten der Unterkunft finden Sie bei unseren aktuellen Weisungen.