Die wichtigsten Infos im Überblick
Die Leistungen zum Lebensunterhalt setzen sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausführliche Infos finden Sie hier:
Mit dem Regelbedarf sollen Sie insbesondere Ihre Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Kinobesuche, Zoobesuch etc.) in der Gemeinschaft decken. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über seine Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich. Die Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts wird jährlich durch den Gesetzgeber festgelegt.
Die ab 01.01.2020 maßgebenden Beträge können Sie aus der nachstehenden Tabelle entnehmen.
Berechtigte | Regelbedarf |
---|---|
Alleinstehende Alleinerziehende Volljährige mit minderjährigem Partner |
449 Euro |
volljährige Partner | je 404 Euro |
volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt | 360 Euro |
volljährige unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen | 360 Euro |
Jugendliche von 14- 17 Jahren | 376 Euro |
Kinder von 6- 13 Jahren | 311 Euro |
Kleinkinder von 0- 5 Jahren | 285 Euro |
Weitere wichtige Informationen finden Sie auch im Merkblatt Arbeitslosengeld II/Sozialgeld: