Mehrbedarfe

Mehrbedarfe, Erstausstattungen und Schulbücher

Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuell zu gewährenden Mehrbedarfen zusammen.

Weitere Infos finden Sie hier:

Anspruch auf einen Mehrbedarf (Beispiele)

  • wenn Sie schwanger sind (ab der 13. Schwangerschaftswoche)
  • wenn Sie alleinerziehend sind hier ist die Gewährung des Mehrbedarfes jedoch abhängig vom Alter und der Anzahl Ihrer Kinder.
  • wenn Sie eine kostenaufwändige Ernährung benötigen Füllen Sie hierzu bitte die Anlage MEB vollständig aus, unterschreiben diese und reichen die Unterlagen mit einem ärztlichen Attest ein. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen auf Seite 3 des Formulars.

Anlage zur Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändige Ernährung (MEB):

Zusätzlich zu den Regelbedarfen können einmalige Leistungen gewährt werden.

Leistungen (u. a.)

  • Erstausstattung einer Wohnung
  • Erstausstattung mit Bekleidung
  • Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt

Wenn Sie kein Bürgergeld erhalten, jedoch Ihr Einkommen für den besonderen Bedarf – beispielsweise für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt – nicht ausreicht, können für Sie ebenfalls einmalige Leistungen in Betracht kommen.

Die entsprechenden Richtlinien nebst Anlagen sind für Sie bei unseren aktuellen Weisungen hinterlegt:

Kosten für Schulbücher

Um Sie bei der Anschaffung von Schulbüchern zu entlasten, wurde durch das Bundessozialgericht entschieden, dass der von Ihnen zu erbringende Eigentanteil als Mehrbedarf übernommen werden kann.

Reichen Sie hierzu bitte einen formlosen Antrag zur Übernahme des Eigenanteils und die entsprechenden Nachweise (z.B. Rechnung über Schulbuchkosten, Bescheinigung der Schule etc.) ein.