Kosten der Unterkunft

Die Kosten Ihrer Wohnung (Kaltmiete, Neben-/Betriebskosten und Heizkosten) werden in tatsächlich zu zahlender Höhe berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.

Die Angemessenheit richtet sich nach der von der Stadt Remscheid festgelegten Obergrenze für neu anzumietende und bereits bewohnte Wohnungen, dem sogenannten Mietrichtwert.

Personenzahl Fläche gemäß WFB Netto-Kalt-Miete pro m2 Kalte Betriebskosten pro m2 Brutto-Kalt-Miete pro m2 Brutto-Kalt-Miete gesamt
1 50 m2 6,08 Euro 1,93 Euro 8,01 Euro 400,50 Euro
2 65 m2 5,80 Euro 1,84 Euro 7,64 Euro 496,60 Euro
3 80 m2 5,64 Euro 1,78 Euro 7,42 Euro 593,60 Euro
4 95 m2 6,04 Euro 1,74 Euro 7,78 Euro 739,10 Euro
5 110 m2 6,42 Euro 1,62 Euro 8,04 Euro 884,40 Euro

Für jede weitere Person erhöht sich die Nichtprüfgrenze - entsprechend der Bedarfe pro Quadratmeter für 5 Personen - um 15 m2 x 8,04 Euro/m2 = 120,60 Euro.

Sie können ab sofort die Angemessenheit Ihres Mietangebotes online kalkulieren. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Button:

Grundsätzliche Antworten und Besonderheiten zu den Kosten der Unterkunft finden Sie bei unseren aktuellen Weisungen.