Schlichtungsstelle

Informationen zum Schlichtungsverfahren nach § 15a SGB II

Ab dem 01.07.2023 soll das Jobcenter gemeinsam mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person einen Plan zu Verbesserung der Teilhabe erstellen (Kooperationsplan). In diesem Plan werden das Eingliederungsziel und die wesentlichen Schritte zur Eingliederung festgehalten.

Sollte es aufgrund von Unstimmigkeiten zu keinem Abschluss eines Kooperationsplans kommen, kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Ziel des Schlichtungsverfahrens

Das Ziel des Schlichtungsverfahrens ist es, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag für die Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans zu entwickeln.

Der Prozess des Schlichtungsverfahrens

Das Schlichtungsverfahren kann durch Sie, durch Ihre Integrationsfachkraft oder auch durch beide Seiten eingeleitet werden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für Sie freiwillig.

Aus dem Schlichtungsverfahren entstehen für Sie keine Nachteile. Auch dürfen Ihre Leistungen zum Lebensunterhalt während des Schlichtungsverfahrens wegen Pflichtverletzungen (ausgenommen hiervon sind Meldeversäumnisse nach § 32 SGB II) nicht gemindert werden.

Im Schlichtungsverfahren geht es ausschließlich um Unstimmigkeiten hinsichtlich der Erstellung oder Fortschreibung Ihres Kooperationsplans.

Nach einer ergebnislosen Schlichtung kann ein erneutes Schlichtungsverfahren in der Regel erst eingeleitet werden, wenn ein bestehender Kooperationsplan fortgeschrieben werden soll.

Die Schlichtungsstelle

Die Schlichtungspersonen sind im Vorfeld nicht am Verfahren beteiligt. Sie sind neutral und nicht weisungsgebunden. Sie haben grundsätzlich keine Einsicht in Ihre Akte, um die vom Gesetzgeber verlangte Neutralität zu gewährleisten.

Die Einleitung des Schlichtungsverfahrens

Sind Sie mit der Erstellung oder der Fortschreibung Ihres Kooperationsplans nicht einverstanden und möchten gern an einem Schlichtungsverfahren teilnehmen, so können Sie sich per E-Mail an die Schlichtungsstelle wenden. Sie ist erreichbar unter

Jobcenter-Remscheid.Schlichtungsstelle@jobcenter-ge.de

Alternativ kontaktieren Sie die Schlichtungspersonen telefonisch unter 02191-9518 413 (Frau Mans) oder 02191 – 9518 608 (Frau Bode).

Sie erhalten dann umgehend einen Termin für ein Schlichtungsgespräch.

Das Schlichtungsverfahren kann auch durch Ihre Integrationsfachkraft eingeleitet werden.
Die Schlichtungspersonen senden Ihnen dann eine entsprechende Einladung zu. Die Teilnahme am Termin ist freiwillig. Auf Ihren Wunsch hin kann das Schlichtungsgespräch auch gemeinsam mit einem Beistand geführt werden.