Berufsausbildung und Umschulung in Teilzeit

Berufsausbildung und Umschulung in Teilzeit

Grundlage für die Teilzeitberufsausbildung ist § 8 des BBiG aus dem Jahr 2005.
Zum 01.01.2020 wurde die Möglichkeiten einer Berufsausbildung durch die Einführung des § 7a BBiG erweitert.

Die aktuelle persönliche Lebenssituation lässt es manchmal nicht zu, eine Berufsausbildung in Vollzeit erfolgreich zu absolvieren. Hierfür kann es viele verschiedene Gründe geben: Erziehungs- oder Pflegeaufgaben, gesundheitliche Einschränkungen oder ein zusätzlicher Unterstützungsaufwand (beispielsweise Förder- oder Sprachunterricht) ebenso wie das Ausüben eines Leistungssports oder die Notwendigkeit oder der Wunsch, neben der Ausbildung arbeiten zu gehen.

Eine Möglichkeit, dennoch eine Berufsausbildung zu absolvieren und einen vollwertigen Abschluss zu erlangen, kann dann die Berufsausbildung in Teilzeit sein.

Unternehmen bietet die Teilzeitberufsausbildung eine weitere Möglichkeit, Fachkräftenachwuchs für die Ausbildung zu gewinnen und zu binden. Die Auszubildenden sind häufig schon etwas lebensälter und erfahrener. Für diese jungen Menschen ist die Ausbildung in Teilzeit eine Chance, die sie häufig sehr zu schätzen wissen.

Spezielle Ausbildungsstellen in Teilzeit gibt es in der Regel nicht. Eine Teilzeitvariante ist in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb in allen betrieblichen/ dualen Ausbildungen auf der Grundlage individueller Absprachen für alle Interessierten möglich.

Es besteht auch die Möglichkeit, aufgrund der aktuellen Lebenssituation nur einen Abschnitt der Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.

Auszubildende und Unternehmen stimmen sich ab und stellen einen Antrag auf Teilzeitberufsausbildung bei der zuständigen Kammer, diese helfen den Beteiligten bei Fragen zum Ausbildungsablauf auch weiter.

Auch berufliche Umschulungen sind in Teilzeit möglich.

Was bedeutet Ausbildung in Teilzeit?

  • Die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit im Betrieb wird verkürzt. Sie darf 50 Prozent der Ausbildungszeit nicht unterschreiten. Die Gesamtdauer der Ausbildung verlängert sich
    max. auf das 1,5-fache der Ausbildungsdauer.
  • Anträge auf Verkürzung sowie vorzeitige Prüfung sind individuell möglich.
  • Teilnahme am regulären Berufsschulunterricht ist erforderlich.
  • Zahlung von entsprechender verringerter Ausbildungsvergütung ist möglich.

Welche Vorteile hat der Ausbildungsbetrieb?

  • hohe Motivation und Zuverlässigkeit der Auszubildenden
  • Erhaltung und Gewinnung zukünftiger Fachkräfte
  • Image und Standortvorteil als offener, familienfreundlicher Betrieb
  • flexible Gestaltung der Ausbildungszeit – passend zur Betriebsstruktur

Welche Vorteile hat die/der Auszubildende?

  • Vereinbarkeit individueller Lebensumstände mit einer beruflichen Ausbildung
  • Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt wird geöffnet

Abhängig von der jeweiligen individuellen Situation gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten und staatliche Leistungen.