Bürgergeld

Die wichtigsten Infos im Überblick

Das Bürgergeld setzt sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen und den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Ausführliche Infos finden Sie hier:

Mit dem Regelbedarf sollen Sie insbesondere Ihre Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile) sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (z.B. Kinobesuche, Zoobesuch etc.) in der Gemeinschaft decken. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über seine Verwendung entscheiden Sie eigenverantwortlich. Die Höhe der Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts wird jährlich durch den Gesetzgeber festgelegt.

Die ab 01.01.2023 maßgebenden Beträge können Sie aus der nachstehenden Tabelle entnehmen.

Berechtigte Regelbedarf
Alleinstehende
Alleinerziehende
Volljährige mit minderjährigem Partner
502 Euro
volljährige Partner je 451 Euro
volljährige unter 25 Jahren ohne eigenen Haushalt 402 Euro
volljährige unter 25 Jahren, die ohne Zustimmung des Jobcenters umziehen 402 Euro
Jugendliche von 14- 17 Jahren 420 Euro
Kinder von 6- 13 Jahren 348 Euro
Kleinkinder von 0- 5 Jahren 318 Euro

Weitere wichtige Informationen finden Sie auch im Merkblatt Bürgergeld: