Mehrbedarfe und Erstausstattungen
Die Leistungen zum Lebensunterhalt setzen sich aus dem Regelbedarf, den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuell zu gewährenden Mehrbedarfen zusammen.
Weitere Infos finden Sie hier:
Anlage MEB:
Zusätzlich zu den Regelbedarfen können einmalige Leistungen gewährt werden.
Wenn Sie keine laufenden Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes erhalten, jedoch Ihr Einkommen für den besonderen Bedarf – beispielsweise für die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt – nicht ausreicht, können für Sie ebenfalls einmalige Leistungen in Betracht kommen.
Die entsprechenden Richtlinien nebst Anlagen sind für Sie bei unseren aktuellen Weisungen hinterlegt: