Ab dem 1. Juni 2022 haben geflüchtete Menschen aus der Ukraine Anspruch auf Grundsicherung (Bürgergeld)
Die Beantragung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) für die Zeit ab dem 1. Juni 2022 ist bereits jetzt möglich. Leistungsberechtigte nach dem SGB II haben Anspruch auf Beratung und (finanzielle) Unterstützung durch die Jobcenter. Den Antrag auf Bürgergeld, die Anlage WEP für weitere Personen über 15 Jahren, die Anlage KI für weitere Personen unter 15 Jahren, die Anlage EK für Einkommen und den Anmeldebogen finden Sie hier zum Download, in Papierform erhalten Sie die Vordrucke über unsere Hotline 02191/9518 - 222.
Bis zum 31. Mai 2022 gilt die bestehende Regelung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im Anschluss betreut Jobcenter Remscheid die geflüchteten Menschen aus der Ukraine.
Voraussetzung ist die Vorlage der sogenannten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitel nach § 24, Abs. 1, des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG).
Für die Auszahlung der Leistungen und das tägliche Leben benötigen Sie ein Bankkonto. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht, bei einer Bank ihrer Wahl ein sogenanntes Basiskonto zu eröffnen.
Es besteht ein Anspruch auf Bürgergeld (inkl. Krankenversicherung), zudem können die Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen werden. Sie erhalten Zugang zu allen Förder- und Qualifizierungsangeboten, wie zum Beispiel Sprachkursen, Integrationskursen sowie Weiterbildungen.